JavaScript is disabled in your browser. Please enable it, it is necessary for this site to function correctly. Click here to see how you can enable JavaScript.
Du bist hier: StartseiteBedingungenRegion Brüssel-Stadt

Welche Dokumente können Sie einreichen, um Ihre 3jährige Berufserfahrung nachzuweisen?

Folgende Nachweise sind zulässig:

Bezahlte Berufspraxis:

Jedes Dokument oder jede Registrierung gemäß den Sozialversicherungsgesetzen, ausgestellt oder übermittelt durch einen öffentlichen Dienst oder eine für den öffentlichen Dienst arbeitende Stelle, in dem bestätigt wird:

  • die Identität des Arbeitgebers und des bezahlten Beschäftigten;
  • die Anfangs- und Abschlussdaten der beruflichen Praxis;
  • eventuell die Art der beruflichen Praxis;
  • die Form der Arbeit.

Falls das oben genannte Dokument oder die Registrierung nicht genügend Informationen über die Art der Tätigkeit enthält, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt werden, in der die in dem genannten Zeitraum ausgeübten Aufgaben und die Kompetenzen erwähnt werden.


Weder ein Lebenslauf noch ein Arbeitsvertrag können als Nachweis für Ihre berufliche Kompetenz verwendet werden.

Berufspraxis als unabhängiger Firmenchef:

Die Eintragung als Geschäftsmann oder Handwerker in der zentralen Datenbank für Unternehmen (BCE), begleitet vom Nachweis der Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler, in dem die Anfangs- und Abschlussdaten der Tätigkeit und ihre Ausübung als hauptsächliche oder zusätzliche Beschäftigung bestätigt werden.

Anmerkung: der unabhängige Firmenchef muss 3 Jahre lang einen Arbeiter mit Arbeitsvertrag beschäftigt haben, der als Angestellter/natürliche Person über einen Zugang zu dem Beruf in der entsprechenden Kategorie verfügte.

Beispiel für die BCE-Bescheinigung: siehe hier

Berufspraxis als Firmenleiter ohne Arbeitsvertrag (Verwalter, Geschäftsführer in einer Gesellschaft):

Die Ernennung, so wie sie im belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, zusammen mit einem Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler, in dem die Anfangs- und Abschlussdaten der Tätigkeit und ihre Ausübung als hauptsächliche oder zusätzliche Beschäftigung bestätigt werden.

Anmerkung: 3 Jahre lang muss die Gesellschaft entweder i) einen Arbeiter mit Arbeitsvertrag beschäftigt haben, der als Angestellter/natürliche Person über einen Zugang zu dem Beruf in der entsprechenden Kategorie verfügte, oder ii) über einen Verwalter/Geschäftsführer als natürliche Person verfügt haben, der den Zugang zu dem Beruf der betreffenden Kategorie hatte.

Berufspraxis als unabhängiger Helfer:

Eine Bescheinigung des unabhängigen Firmenleiters, in der die ausgeübten Tätigkeiten, die Kompetenzen und die Anfangs- und Abschlussdaten der Tätigkeit genau nachgewiesen werden, begleitet von einem Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler, in dem die Anfangs- und Abschlussdaten der Tätigkeit und ihre Ausübung als hauptsächliche oder zusätzliche Beschäftigung bestätigt werden.

Bei Zweifeln bezüglich der Dokumente, die Sie uns vorlegen, werden Sie aufgefordert, an einem Unternehmensschalter eine Bescheinigung zu beschaffen, die formell Ihre Berufspraxis von 3 Jahren in einer zulässigen Kategorie bestätigt.