JavaScript is disabled in your browser. Please enable it, it is necessary for this site to function correctly. Click here to see how you can enable JavaScript.
Du bist hier: StartseiteBedingungenFlämischen Region

Sie beantragen die Kompetenzbescheinigung in der Flämischen Region

Um eine Kompetenzbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende vier Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben den Kursus in einer in der Flämischen Region anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert.
  2. Sie haben ein in der Flämischen Region anerkanntes Examen bestanden und beantragen das Zertifikat bei RESCert spätestens 12 Monate nach dem Examenstermin. Sie brauchen das bestandene Examen nicht nachzuweisen; jede Prüfungseinrichtung schickt regelmäßig die Liste mit den erfolgreichen Studenten an RESCert.
    • Anmerkung: Bevor Sie an der Prüfung „Thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme“ teilnehmen, müssen Sie das Examen „Thermische Solaranlagen für warmes Brauchwasser“ bestehen.
  3. Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens einen Monat Berufserfahrung in der betreffenden Technologie haben. Wenn Sie nicht direkt nachweisen können, dass Sie Erfahrung mit der Technologie gesammelt haben, können Sie auch nachweisen, dass Sie Erfahrung in damit verbundenen Tätigkeiten haben, die nach Technologie registriert sind:
    • Für Photovoltaikanlagen: Erfahrung in elektrotechnischen Arbeiten oder in Dachdecken und Abdichten;
    • Für thermische Solaranlagen - warmes Brauchwasser: Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei oder Dach;
    • Für thermische Solaranlagen für kombinierte Systeme (warmes Brauchwasser und Heizung): Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei;
    • Für Biomassekessel: Erfahrung in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei;
    • Für Wärmepumpen: Erfahrung in Elektroarbeiten oder in der Installation von Zentralheizungen, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei oder als Kälteanlagenbauer;
    • Für bodennahe geothermische Anlagen: Erfahrung als Bohrer oder Geologe.

Sie können Ihre Erfahrung folgendermaßen nachweisen:

  • Vermerk von einer dieser Tätigkeiten in der zentralen Datenbank für Unternehmen BCE, und zwar länger als einen Monat im Moment der Antragstellung. Es braucht nicht nur unter der Rubrik „Berufserfahrung“ zu sein. Es kann sich z.B. auch um den Vermerk einer der oben genannten „MwSt.-pflichtigen Tätigkeiten“ oder „sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten“ handeln;
  • Die Bestätigung für einen Monat Erfahrung von einer anderen Partei, z.B. eine von Ihrem Arbeitgeber unterschriebene Erklärung, oder von einer Partei, für die Sie als Subunternehmer arbeiten,...;
  • Ein anderes amtliches Dokument, das nachweist, dass Sie eine der obigen Tätigkeiten mindestens einen Monat lang wirksam ausgeführt haben;
  • Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler und Nachweis, dass Sie mindestens 2 Anlagen installiert haben, entweder in einer der zulässigen Tätigkeiten oder 2 Anlagen in der betreffenden Technik (mit Adresse, Foto, Rechnung und Ehrenerklärung).

4. Zusätzliche Bedingung für das Zertifikat für Wärmepumpen: Sie müssen auch nachweisen, dass Sie eins der folgenden Kerngeschäfte ausüben:

  • Elektroingenieurtätigkeiten
  • Installation von Zentralheizung, Klimaanlagen, Gas und Klempnerei
  • Kälteanlagenbauer

Sie können dies folgendermaßen nachweisen:

  • Vermerk über einen dieser Berufe in der zentralen Datenbank der Unternehmen BCE. Es braucht nicht nur unter der Rubrik „berufliche Kompetenz“ zu sein. Es kann sich z.B. auch um den Vermerk über eins der oben unter „MwSt.-pflichtige Tätigkeiten“ oder „sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten“ genannten Kerngeschäfte handeln.
  • Ein Arbeitsvertrag, in dem Sie für eins der oben genannten Kerngeschäfte eingestellt wurden: eine vom Arbeitgeber unterschriebene Erklärung als Nachweis, dass Sie entsprechende Tätigkeiten ausüben, genügt.
  • Ein anderes amtliches Dokument, das nachweist, dass Sie eins der obigen Kerngeschäfte ausüben.
  • Ein Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse für Freiberufler und ein Nachweis, dass Sie mindestens 2 Anlagen installiert haben, entweder in einem Kerngeschäft, das die geforderten Bedingungen erfüllt oder 2 Anlagen in der betreffenden Technik (mit Adresse, Foto, Rechnung und Ehrenerklärung).