Die Wallonische Region, die Flämische Region und die Region Brüssel-Stadt haben ein System für die Ausbildung und Zertifizierung von vertrauenswürdigen und guten Installateuren eingeführt. Bei den betroffenen Technologien handelt es sich um Energiesysteme in Wohnungen /kleine Installationen zum Beispiel:
Die temporäre Gesellschaft RESCert wurde gegründet, um die Anträge auf Zertifikate der Installateure in den drei Regionen zu verwalten. Die Kompetenzbescheinigungen bieten viele Vorteile und werden an natürliche Personen ausgegeben.
Wie erhält man ein Zertifikat?
Man muss alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Ein Zertifikat ist gültig
Die Kosten für die Beantragung der Zertifizierung betragen 308,12 € exklusive MwSt.
Am 1 Januar werden die Preise für unsere Dienstleistungen indexiert. Von diesem Zeitpunkt an können Sie die genauen Preise für 2024 auf unserer Website einsehen. Diese Preise gelten sowohl für Grundanträge als auch für Verlängerungsanträge gemäß den flämischen, wallonischen und Brüsseler Vorschriften.
Die Kompetenzbescheinigung als Bewerber
Seit dem 01.01.2019 gibt es das Zertifikat als Bewerber in Flandern nicht mehr. Seit dem 21.09.2020 gibt es das Zertifikat als Bewerber in Wallonien nicht mehr. Achten Sie darauf, direkt eine Kompetenzbescheinigung zu beantragen, denn sonst werden Sie nach der Genehmigung aufgefordert, selbst ein Upgrade Ihrer Bescheinigung zu machen. Dieser Vorgang ist kostenlos, bedeutet aber einen zusätzlichen Schritt.
Anmerkung: Die Kompetenzbescheinigung als Bewerber kann nicht für die Prämien benutzt werden, und diejenigen, die eine Kompetenzbescheinigung als Bewerber haben, stehen nicht auf der Liste der zertifizierten Installateure auf dieser Website.
Anmerkung zu den Wärmepumpen: Wenn Sie nur das RESCert-Zertifikat für Wärmepumpen haben, können Sie keine Arbeiten machen, bei denen fluorierte Treibhausgase oder Substanzen, die die Ozonschicht angreifen, beteiligt sind. Diese bringen das Risiko von Kühlmittelemissionen mit sich (Installation, Reparatur, Kontrolle von Leckagen...). Dafür ist eine spezielle Akkreditierung als Kältetechniker der Kategorie I, II, III oder IV nötig, sowie die Akkreditierung als Unternehmen für Kälteanlagen. Auf folgenden Websites finden Sie zusätzliche Informationen: